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Lohnabrechnung für Minijobber

Auch geringfügig Beschäftigte brauchen eine ordnungsgemäße Abrechnung. Worauf Arbeitgeber achten sollten.

Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt, bringen aber eigene Melde- und Aufzeichnungspflichten mit sich.

Dazu gehören die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, die Abführung pauschaler Abgaben und die Dokumentation der Arbeitszeiten.

Unsere Lohnbuchhaltung übernimmt die Abrechnung für Sie und behält die jeweils geltende Verdienstgrenze im Blick.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

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